K. ung. 70. Ldw. Inf. Trp. Div.Kmdo. |
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I N S T R U K T I O N = = = = = = = = = = = = = = = = = für die Verwendung von Panzerzügen - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - / mit 1 Beilage / |
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K. ung. 70. Ldw. Inf. Trp. DivKmdo Gstb. Nr. 2900 |
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I N S T R U K T I O N - - - - - - - - - - - - - - - - I. FÜR DIE VERWENDUNG VON PANZERZÜGEN - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Panzerzüge bilden ein eigenartiges und höchst wertvolles Hilfskampfmittel. Auf der richtigen Stelle und zur rechten Zeit möglichst überraschend verwendet, rufen sie beim Feinde vermöge ihrer hohen Feuerkraft die größten materiellen und moralischen Wirkungen hervor. Ihre Verwendbarkeit ist jedoch stark beschränkt, sie sind an bestimmte Linien auf der Eisenbahnstrecke - gebunden, ihre Verwendung erfordert daher sowohl seitens der verwendenden, als auch seitens der verwendeten Kommandanten eine erhöhte Urteilskraft und rasche Entschlussfähigkeit. |
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II. WESEN UND AUSRÜSTUNG DER PANZERZÜGE - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Es bestehen zwei Typen
von Panzerzügen, jene mit reiner infanteristischer Feuerwirkung und
jene mit gemischer /: art. und inf:/ Wirkungsfähigkeit. |
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III. UNTERSTELLUNG DER PANZERZÜGE. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - KOMMANDOFÜHRUNG UND DIENST IN DEN PANZERZÜGEN - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Die Panzerzüge werden
bezüglich taktischer Verwendung unterstellt: Nr. I dem Kmdt. des Baons I/312 Nr. VIII „ „ Rgts 312 Nr. VI „ „ Rgts 313 Nr. IX „ „ Rgts 315 In allen anderen Beziehungen sind sie selbstständig und direkt dem Divisionskommando unterstellt. Der zum Kmdten ernannte Offizier versieht jeden in Betracht kommenden Dienst bei dem Panzerzuge und ist auch für die bahntechnische Leitung verantwortlich. Ihm sind zur Hilfe in bahntechnischen Fragen Zugbegleiter zugewiesen, die die für den Lokomotivführer nötigen bahntechnischen Daten während der Fahrt vermitteln bzw. angeben. Die Führung selbst muss jedoch in der Hand des Kmdten bleiben. Zur Stellvertretung ist der ihm im Range folgende Offizier oder Unteroff. berufen. Bis zu dem Inaktiontreten dislozieren die Panzerzüge in den Depotstationen und zwar: Nr. I Petrozsény Nr. VIII Nagyszeben Nr. VI Brassó Nr. IX Gyergyó-Szt.-Miklós Die Mannschaft ist ausserhalb des Zuges in der Nähe des Heizhauses zu bequartieren. Vom Beginne der Alarmierung sind die Panzerzüge derart bereitzuhalten, dass sie nach erhaltenem Befehl ausfahren können; die Mannschaft ist in dem Zuge unterzubringen. |
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IV. AUSBILDUNG- , ÜBUNGS- UND ORIENTIERUNGSFAHRTEN - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Die Detailausbildung der Mannschaft ist
sorgfältig fortzusetzen, hiezu ist auch die Zeit des Stehens in den
Heizhäusern zu benützen. Auf die Gefechtsausbildung der Mannschaft ausserhalb der Züge an Hand kurzer Annahmen, ferner auf die Ausbildung in Bahnherstellungsarbeiten ist besonderes Gewicht zu legen. Zu letzterem Zwecke wurde die Bahnverwaltung ersucht, ihre untergeordneten Organe anzuweisen, den nötigen Bauplatz, Baumaterial und Schulungspersonal über auf kurzem Wege bei dem nächsten Streckeningenieuramt /osztálymérnökség/ gestellten Anforderung der Kmdten zur Verfügung zu stellen. |
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Von besonderer Wichtigkeit sind
die Orientierungsfahrten. Sowohl der Kmdt, wie dessen Stellvertreter, alle Zugsbegleiter und Bremser, müssen die in Betracht kommenden Strecken in allen Details genau kennen. Der Kmdt und dessen Stellvertreter müsser ausserdem auch über das Anland dieser Strecken orientiert sein und über die Verwendungsmöglichkeiten des Panzerzuges auf der ganzen Strecke klare und bestimme Begriffe haben. Hiezu sind die in dem Abschnitte V. zugewiesenen Strecken möglichst bald, mindestens zweimal zu befahren. Diesbezügliche Anträge zur Feststellung der Fahrordnung des Panzerzuges sind von den Kmdten der Züge direkt an die zuständigen Eisenbahnlinienkmdos - telephonisch oder telegraphisch zu stellen. Hiebei ist es zweckmäßig, vorher mit dem Stationschef das Einvernehmen zu pflegen. Nach den durchgeführten Orientierungsfahrten sind mit Gefechtsübungen kombinierte Uebungsfahrten in jene Gebiete vorzunehmen, wo der Panzerzug voraussichtlich kämpfen wird. Die Fahrordnung ist, wie oben bestimmt von dem Elkdo zu erbitten. Bei diesen Fahrten sind Uebungen in der Sicherung der Herstellung selbst, Herstellungsarbeiten markiert vorzunehmen. Um die Übungen möglichst lehrreich zu gestalten, haben die Kmdten des Baons I/312 der Rgter 312, 313 und 315 Gefechtsübungen auch mit Gegenseitigkeit mit den Panzerzügen und mit ihren Trpen durchzuführen. Um die Schiessausbidlung zu fördern hat die Mannschaft der Panzerzüge bei den Schiessübungen der Trpen ausserhalb des Zuges auch mit den Mg. teilzunehmen. Diesbezüglich haben die Panzerzugskmdten von jenen Kmdten die Weisungen zu erbitten, denen sie unterstellt sind. Es ist zu trachten solche Schiessplätze zu erkunden, wo gemäss der dem Panzerzuge gestellten Aufgabe aus dem Panzerzuge scharf geschossen werden kann. Dzbgl. Anträge sind anher vorzulegen. |
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V. KAMPF der PANZERZUEGE - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Der Panzerzug wirkt hauptsächlich
durch die überraschende Feuerwirkung im Rücken und in der Flanke des
Gegners wird dem Gegner dann große Verluste beibringen, wenn er
durch sein überraschendes Erscheinen beim Gegner eine Panik
hervorgerufen hat. Hiebei kommt es meist darauf an, rasch und möglichst lange gegen Wahrnehmung des Gegners gedeckt, in die womöglich hinter die feindliche Stellung hineinzufahren und jede Gelegenheit zur Wirkung zu benützen. |
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Entschliesst sich der Kmdt. den Panzerzug zu verwenden, so
ist dem Kmdt. eine bestimmte Aufgabe zu stellen, die Durchführung
ist ihm selbst zu überlassen. Während der Rückzugsmärsche, falls der Verwendung während des Marsches ausgeschlossen ist, sind die Panzerzüge gleich in jene Räume zu dirigieren, wo wieder Halt gemacht werden soll. Bei der Verwendung der Panzerzüge haben die Kmdten. zu berücksichtigen, dass die Verwendbarkeit durch bahntechnische Bedingungn /Kohlen-Wasser Vorrat etz./ beschränkt ist. Die Panzerzüge haben zu dem Kampfe nur ihren Anstoss– und Gewehr-/Geschütz/ Wagen mitzunehmen, der erübrigende Teil des Zuges ist in der Depotstation oder in der selbst gewählten Station hinter der eigenen Front zurückgelassen. Die an dem Kampfe nicht teilnehmende Mannschaft ist beim zurückbleibenden Teile belassen. Der Kampf muss mit aller Entschiedenheit, und Ausnützung aller Wirkungsmöglichkeiten geführt werden. Ist die Strecke verbarrikadiert, so ist zu trachten die Barrikade durchzubrechen. Unterbrochene Teile der Strecke sind notdürftig herzustellen, das gegnerische Feuer muss durch erhöhte Wirkung aus dem Gewehrwagen niedergehalten werden. Unter Umständen hauptsächlich dort wo man aus dem Gewehrwagen nicht recht wirken kann, wird es angezeigt sein, die die Strecke besetzthaltenden und zerstörenden feindlichen Abteilungen durch einen Infanterieangriff zurückzuwerfen, die Strecke eventuell herzustellen und dann die Fahrt fortzusetzen. Um die Unterbrechung hinter dem Panzerzug zu verhindern, wird es angezeigt sein, die Strecke im Rücken stets unter Feuer zu halten. Wird trotzdem die Unterbrechung durchgeführt, so ist für die Rückkehr der Kampf mit der grössten Entschlossenheit und Energie durchzuführen. Ist jede Möglichkeit des Rückkehrens genommen, wurden alle Mittel ohne Erfolg angewendet, so sind wenigstens die MG. und die Mannschaft zu retten, es ist durchzubrechen, der Zug selbst unbrauchbar zu machen, womöglich zu vernichten. Als Kampflinien werden zugewiesen: PZ. I. Die Linie Petrozsény - Piski - Gyulafehérvár. PZ. VIII. Verestorony - Olthid - Nagyszeben - Kiskapus PZ. VI. F. Tömös - Brassó - Brassó-Otohán - Brassó-Apácza und die Strecke nächst Homoród-Köhalom |
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PZ. IX. Maroshéviz - Szászrégen. Nach Räumung dieser Strecken durch die eigenen Truppen haben die Panzerzüge wie folgt zur weiterer Verwendung einzurücken: PZ. I. und VI. in den Brückenkopf Gyulafehérvár PZ. VIII. und PZ. IX. in den Brückenkopf Szászrégen. |
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VI. Materielle Vorsorgen für die Panzerzüge. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Das Baumaterial zur Herstellung der
Strecken - die ständige Belastung der Anstosswagen - ist bei der
nächsten Bauerhaltungsbehörde / osztálymérnökség / direkt
anzufordern und dort stets gegen Quittung zu ergänzen. Der ständige Vorrat an Kohle und Wasser bleibt auf dem Zuge stets aufgeladen, ist und kann in allen Wasserstationen über mündliche Anforderung ergänzt werden. Der Mun. Ersatz wird fallweise über direkte Anforderung der Panzerzüge aus dem Art.F.Z.D. Gyulafehérvár fallweise eingeleitet. Als Grundsatz hat zu gelten, dass sobald 25% des ständigen Mun.Vorr. verbraucht ist, der Ersatz anzufordern ist. An Verpflegung hat bei Beginn der Operationen bei jedem Manne die Grunddotierung und noch eine 2 tägige „ R „ Portion vorhanden zu sein. Während der Operationen ist die tägliche Normalportion durch Handeinkauf zu beschaffen oder bei dem nächsten Truppenkörper zu fassen. Die zur Instandhaltung des rollenden Materiales nötigen Schmieröle etz. sind in den Heizhäusern gegen Quittung zu ersetzen. |
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VII. Ökonomisch - Administrative Verfügungen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |
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Die der Division zugewiesenen Panzerzüge
sind insolange sie in den Verband der Division gehören bei der
Divisionsintendanz direkt rechnungszuständig und haben ihre
Rechnungsakte allmonatlich bis spätestens 10. des dem
Gebahrungsmonate folgenden Monats der Intend. der k.u. 70. LJTD
einzusenden. Der Gelderfordernisaufsatz ist stets einen Monat früher, bis spätestens 5. und die auf das k.ung. Steueramt als Militärzahlstelle in Nagyszeben lautenden Fassungsdokumente über den jeweiligen Geldbedarf, jedes Mal zeitgerecht vor Eintritt des Geldbedarfes, der Div. Int. einzusenden. G e b ü h r e n: gelten vorläufig im allgemeinen nur die für das Hinterland normierten. Die direkt von der Armee im Felde zur Division eingeteilten Gagisten bleiben im Fortbezuge der Kriegsgebühren. Der Mannschaft gebührt die menagemässige Kostportion und die Bereitschaftszulage. In Stationen, für die das Menagegeld regelmäßig bemessen wird, gilt das für die betreffende Station bestimmt Menagegeld, in allen übrigen Stationen des Milkmdobereiches, das im Milkmdbereich jeweilig höchst bemessene Menagegeld. Die Verlautbarung des jeweilig höchsten Menagegeldes erfolgt im Divisionskmdobefehl. Ferners gebührt den Abteilungen mit einem Verpflegsstande von weniger als 300 Mann, denen es erwiesener Massen unmöglich ist, an einer Grossmenagewirtschaft teilzunehmen ein Zuschuss von 15 /fünfzehn Heller pro Mann und Tag zum Menagegeld. |
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Verpflegsartikelfassungen sind nach vorheriger Bekanntgabe des Bedarfes, und durch die Intendz. des DivKmdos erfolgter Anweisung, beim nächstgelegenen Militärverpflegsmagazin zu bewirken. | |||