K. ung. 70. Ldw. Inf. Trp. Div.Kmdo.

 
 

I N S T R U K T I O N

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für die Verwendung von Panzerzügen

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/ mit 1 Beilage /

 

K. ung. 70. Ldw. Inf. Trp. DivKmdo

Gstb. Nr. 2900

 

I N S T R U K T I O N

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I.

FÜR DIE  VERWENDUNG  VON  PANZERZÜGEN

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Panzerzüge bilden ein eigenartiges und höchst wertvolles Hilfskampfmittel. Auf der richtigen Stelle und zur rechten Zeit möglichst überraschend verwendet, rufen sie beim Feinde vermöge ihrer hohen Feuerkraft die größten materiellen und moralischen Wirkungen hervor. Ihre Verwendbarkeit ist jedoch stark beschränkt, sie sind an bestimmte Linien auf der Eisenbahnstrecke - gebunden, ihre Verwendung erfordert daher sowohl seitens der verwendenden, als auch seitens der verwendeten Kommandanten eine erhöhte Urteilskraft und rasche Entschlussfähigkeit.

 

II.

 WESEN  UND  AUSRÜSTUNG  DER  PANZERZÜGE

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     Es bestehen zwei Typen von Panzerzügen, jene mit reiner infanteristischer Feuerwirkung und jene mit gemischer /: art. und inf:/ Wirkungsfähigkeit.
     Beide Typen haben insoweit gleiche Organisation, als sie stets aus zwei Teilen und zwar aus dem Kampftrain und aus dem nicht gepanzerten Materialtrain bestehen. Ersterer allein nimmt am Kampfe teil, dagegen wird der letztere stets in den sogenannten Depotstationen zurückgelassen.
     Der Kampftrain ist gegen Infanteriefeuer, gegen Shrapnelfüllkugeln und Granatsplitter mit Stahlplatten /Schotterkasten/ gesichert, gegen Volltreffer der Art. bildet der Panzerzug keinen Schutz. Der Kampftrain gliedert sich in die Lokomotive und in die Geschütz—beziehungsweise Gewehrwagen, vor welchen meist noch ein Anstosswagen vorgespannt wird. Die Beilage 1 zeigt einen Panzerzug mit infanteristischer Feuerwirkung.
    Die Lokomotiven meist mit einer Zugkraft von 175 t. /auch 300 t / können 40 km Höchstgeschwindigkeit pro Stunde erreichen, sie müssen stets zwischen den Gewehr-/ Geschütz-/ Wagen eingeteilt werden. Sie sind mit dem Kmdten und mit dem Zugbegleiter mittels Sprechrohr - elektrisches Klingelwerk - eventuell auch mit Telephon verbunden.
     Die Gewehrwagen besitzen meist 5 Schiessscharten für Maschinengewehre und eine oder 2 Reihen für Infanteriegewehre.
     Der Anstosswagen ist ein niederbordiger Loyriewagen, welcher mit zur Herstellung unterbrochener Teilen der Strecke nötigen Baumaterialien beladen ist.
     Der Aktionsradius des Zuges hängt von dem mitgeführten Vorrat an Wasser und Kohle ab, steigt selten über 70 km; Kohle und Wasser werden in der Lokomotive, eventuell auch in dem rückwärtigen Gewehrwagen mitgeführt.
     Die Armierung der Panzerzüge ist verschieden, mit zwei bis 5 Maschinengewehren pro
Gewehrwagen. Die Geschützwagen sind mit einer 7 cm L/30 Schnellfeuerkanone und höchstens mit zwei Maschinengewehren armiert.
      Die Bemannung der Panzerzüge ist für jeden Zug nach Anzahl und Art der Kampfmittel festgestellt, sie besteht aus dem bahntechnischen Personal / Zugsbegleiter, Bremser, Lokomotivführer und Heizer / und aus der Kampftruppe, letztere muss auch in Bahnherstellungsarbeiten wenigstens notdürftig ausgebildet sein.

 

III.

UNTERSTELLUNG  DER  PANZERZÜGE.

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KOMMANDOFÜHRUNG  UND  DIENST  IN  DEN  PANZERZÜGEN

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       Die Panzerzüge werden bezüglich taktischer Verwendung unterstellt:

          Nr. I     dem Kmdt. des Baons I/312
          Nr. VIII „                   „ Rgts 312
          Nr. VI   „                    „ Rgts 313
          Nr. IX   „                    „ Rgts 315
  
     In allen anderen Beziehungen sind sie selbstständig und direkt dem Divisionskommando unterstellt.
       Der zum Kmdten ernannte Offizier versieht jeden in Betracht kommenden Dienst bei dem Panzerzuge und ist auch für die bahntechnische Leitung verantwortlich. Ihm sind zur Hilfe in bahntechnischen Fragen Zugbegleiter zugewiesen, die die für den Lokomotivführer nötigen bahntechnischen Daten während der Fahrt vermitteln bzw. angeben.
Die Führung selbst muss jedoch in der Hand des Kmdten bleiben.
     Zur Stellvertretung ist der ihm im Range folgende Offizier oder Unteroff. berufen.
     Bis zu dem Inaktiontreten dislozieren die Panzerzüge in den
Depotstationen und zwar: Nr. I Petrozsény
                                       Nr. VIII Nagyszeben
                                       Nr. VI Brassó
                                       Nr. IX Gyergyó-Szt.-Miklós
Die Mannschaft ist ausserhalb des Zuges in der Nähe des Heizhauses zu bequartieren.
     Vom Beginne der Alarmierung sind die Panzerzüge derart bereitzuhalten, dass sie nach erhaltenem Befehl ausfahren können; die Mannschaft ist in dem Zuge unterzubringen.
 

IV.

AUSBILDUNG- ,  ÜBUNGS-  UND  ORIENTIERUNGSFAHRTEN

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     Die Detailausbildung der Mannschaft ist sorgfältig fortzusetzen, hiezu ist auch die Zeit des Stehens in den Heizhäusern zu benützen.
     Auf die Gefechtsausbildung der Mannschaft ausserhalb der Züge an Hand kurzer Annahmen, ferner auf die Ausbildung in Bahnherstellungsarbeiten ist besonderes Gewicht zu legen. Zu letzterem Zwecke wurde die Bahnverwaltung ersucht, ihre untergeordneten Organe anzuweisen, den nötigen Bauplatz, Baumaterial und Schulungspersonal über auf kurzem Wege bei dem nächsten Streckeningenieuramt /osztálymérnökség/ gestellten Anforderung der Kmdten zur Verfügung zu stellen.
      Von besonderer Wichtigkeit sind die Orientierungsfahrten.
Sowohl der Kmdt, wie dessen Stellvertreter, alle Zugsbegleiter und Bremser, müssen die in Betracht kommenden Strecken in allen Details genau kennen.
     Der Kmdt und dessen Stellvertreter müsser ausserdem auch über das Anland dieser Strecken orientiert sein und über die Verwendungsmöglichkeiten des Panzerzuges auf der ganzen Strecke klare und bestimme Begriffe haben.
      Hiezu sind die in dem Abschnitte V. zugewiesenen Strecken möglichst bald, mindestens zweimal zu befahren. Diesbezügliche Anträge zur Feststellung der Fahrordnung des Panzerzuges sind von den Kmdten der Züge direkt an die zuständigen Eisenbahnlinienkmdos - telephonisch oder telegraphisch zu stellen. Hiebei ist es zweckmäßig, vorher mit dem Stationschef das Einvernehmen zu pflegen.
     Nach den durchgeführten Orientierungsfahrten sind mit Gefechtsübungen kombinierte Uebungsfahrten in jene Gebiete vorzunehmen, wo der Panzerzug voraussichtlich kämpfen wird. Die Fahrordnung ist, wie oben bestimmt von dem Elkdo zu erbitten. Bei diesen Fahrten sind Uebungen in der Sicherung der Herstellung selbst, Herstellungsarbeiten markiert vorzunehmen.
     Um die Übungen möglichst lehrreich zu gestalten, haben die Kmdten des Baons I/312 der Rgter 312, 313 und 315 Gefechtsübungen auch mit Gegenseitigkeit mit den Panzerzügen und mit ihren Trpen durchzuführen.
Um die Schiessausbidlung zu fördern hat die Mannschaft der Panzerzüge bei den Schiessübungen der Trpen ausserhalb des Zuges auch mit den Mg. teilzunehmen. Diesbezüglich haben die Panzerzugskmdten von jenen Kmdten die Weisungen zu erbitten, denen sie unterstellt sind.
     Es ist zu trachten solche Schiessplätze zu erkunden, wo gemäss der dem Panzerzuge gestellten Aufgabe aus dem Panzerzuge scharf geschossen werden kann. Dzbgl. Anträge sind anher vorzulegen.
 

V.

KAMPF  der  PANZERZUEGE

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      Der Panzerzug wirkt hauptsächlich durch die überraschende Feuerwirkung im Rücken und in der Flanke des Gegners wird dem Gegner dann große Verluste beibringen, wenn er durch sein überraschendes Erscheinen beim Gegner eine Panik hervorgerufen hat.
      Hiebei kommt es meist darauf an, rasch und möglichst lange gegen Wahrnehmung des Gegners gedeckt, in die womöglich hinter die feindliche Stellung hineinzufahren und jede Gelegenheit zur Wirkung zu benützen.
 
  Häufig werden sich - besonders in der Ebene Gelegenheiten ergeben, dass man auf der Strasse marschierende oder in der Nähe der Bahn rastende grössere Abteilungen dadurch überraschen kann, dass man durch rasches Heranfahren den Sicherungstruppen die rechtzeitige Verständigung der Haupttruppen unmöglich macht.
Es werden sich Situationen ergeben, wo der Panzerzug in dem Kampfe er eigenen Truppen aus der Stellung dauernd teilnehmen kann oder muss, in welchem Falle seine Wirkung mehr frontal sein wird.
Sehr oft wird es /hauptsächlich bei Positionskämpfen/ vorkommen, das der Panzerzug in der Nacht zwischen die Linien des Feindes hineinfahren kann. In solchen Fällen ist die genaue Kenntnis der Lage der unter Feuer zu nehmenden feindlichen Truppen unbedingt notwendig.
Bei den ersten Kämpfen der 70. Ldw.Inftr. Tpn. Dion. wird es angezeigt sein zwecks Verzögerung des gegnerischen Vormarsches jene Ortschaften hinter der feindlichen Sicherungslinie aus dem Panzerzuge unter Streufeuer zu nehmen, von welchem man bestimmt weiss, dass sie mit feindlichen Truppen belegt sind oder in deren unmittelbarer Nähe Trains lagern.
Solche Vorstösse bei Einbruch der Dunkelheit hinter die feindlichen Linien versprechen besonders dann einen Erfolg, wenn der Feind bis zum Einbruch der Dunkelheit im Marsche war; so kann gehofft werden, Teile derselben noch im Marsche auf den Strassen zu erreichen.
Panzerzüge können bei Räumung der eigenen Stellungen zur Verhinderung des feindlichen Nachdrängens - selbst dazu verwendet werden, dass man durch Einsetzen des Panzerzuges die Aufmerksamkeit des Gegners von die die Stellung räumenden Truppen abzieht.
     Die Panzerzüge können nur kurze Zeit wirken, dann sie sind mit Rücksicht auf die Artilleriewirkung des Gegners gezwungen, stets vor und zurück zu fahren, ferner müssen sie dem Gegner die Möglichkeit nehmen, die Strecke hinter ihnen zu zerstören, dadurch ihre Rückkehr abzuschneiden.
      Bei der Verwendung von Panzerzügen muss auch jeder Umstand berücksichtigt werden, dass die Wirkung aus dem Zuge gegen höher oder tiefer gelegene Ziele mit dem Wachsen des relativen Unterschiedes stets abnimmt, nur von grösserer Distanz möglich ist oder vielfach überhaupt ausbleibt.
      Die erste Bedingung zur richtigen Verwendung der Panzerzüge ist die gute Orientierung über die feindliche Situation. Kmdten., die über eine gut organisierte Aufklärung verfügen und mit den Panzerzügen eine stetige und rasche Verbindung halten, werden die Panzerzüge häufig und mit grossen Erfolg verwenden können. Es empfiehlt sich die Panzerzüge Station bereitzuhalten, dass sie vom Feine nicht leicht entdeckt und von der feindlichen Artillerie nicht beschossen werden können. Die Verbindung ist mit Zuhilfenahme der Eisenbahntelegraphielinie durch Anschaltung des Telephonapparates aufrecht zu erhalten.
  Entschliesst sich der Kmdt. den Panzerzug zu verwenden, so ist dem Kmdt. eine bestimmte Aufgabe zu stellen, die Durchführung ist ihm selbst zu überlassen.
     Während der Rückzugsmärsche, falls der Verwendung während des Marsches ausgeschlossen ist, sind die Panzerzüge gleich in jene Räume zu dirigieren, wo wieder Halt gemacht werden soll.
      Bei der Verwendung der Panzerzüge haben die Kmdten. zu berücksichtigen, dass die Verwendbarkeit durch bahntechnische Bedingungn /Kohlen-Wasser Vorrat etz./ beschränkt ist.
     Die Panzerzüge haben zu dem Kampfe nur ihren Anstoss– und Gewehr-/Geschütz/ Wagen mitzunehmen, der erübrigende Teil des Zuges ist in der Depotstation oder in der selbst gewählten Station hinter der eigenen Front zurückgelassen. Die an dem Kampfe nicht teilnehmende Mannschaft ist beim zurückbleibenden Teile belassen.
    Der Kampf muss mit aller Entschiedenheit, und Ausnützung aller Wirkungsmöglichkeiten geführt werden. Ist die Strecke verbarrikadiert, so ist zu trachten die Barrikade durchzubrechen. Unterbrochene Teile der Strecke sind notdürftig herzustellen, das gegnerische Feuer muss durch erhöhte Wirkung aus dem Gewehrwagen niedergehalten werden. Unter Umständen hauptsächlich dort wo man aus dem Gewehrwagen nicht recht wirken kann, wird es angezeigt sein, die die Strecke besetzthaltenden und zerstörenden feindlichen Abteilungen durch einen Infanterieangriff zurückzuwerfen, die Strecke eventuell herzustellen und dann die Fahrt fortzusetzen.
      Um die Unterbrechung hinter dem Panzerzug zu verhindern, wird es angezeigt sein, die Strecke im Rücken stets unter Feuer zu halten.
     Wird trotzdem die Unterbrechung durchgeführt, so ist für die Rückkehr der Kampf mit der grössten Entschlossenheit und Energie durchzuführen.
      Ist jede Möglichkeit des Rückkehrens genommen, wurden alle Mittel ohne Erfolg angewendet, so sind wenigstens die MG. und die Mannschaft zu retten, es ist durchzubrechen, der Zug selbst unbrauchbar zu machen, womöglich zu vernichten.
      Als Kampflinien werden zugewiesen:
  PZ. I. Die Linie Petrozsény - Piski - Gyulafehérvár.
  PZ. VIII. Verestorony - Olthid - Nagyszeben - Kiskapus
  PZ. VI. F. Tömös - Brassó - Brassó-Otohán - Brassó-Apácza und
                   die Strecke nächst Homoród-Köhalom
PZ. IX. Maroshéviz - Szászrégen.
             Nach Räumung dieser Strecken durch die eigenen Truppen haben die Panzerzüge wie folgt zur weiterer Verwendung     einzurücken:
PZ. I. und VI. in den Brückenkopf Gyulafehérvár
PZ. VIII. und PZ. IX. in den Brückenkopf Szászrégen.
 

VI.

Materielle Vorsorgen für die Panzerzüge.

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     Das Baumaterial zur Herstellung der Strecken - die ständige Belastung der Anstosswagen - ist bei der nächsten Bauerhaltungsbehörde / osztálymérnökség / direkt anzufordern und dort stets gegen Quittung zu ergänzen.
     Der ständige Vorrat an Kohle und Wasser bleibt auf dem Zuge stets aufgeladen, ist und kann in allen Wasserstationen über mündliche Anforderung ergänzt werden.
     Der Mun. Ersatz wird fallweise über direkte Anforderung der Panzerzüge aus dem Art.F.Z.D. Gyulafehérvár fallweise eingeleitet. Als Grundsatz hat zu gelten, dass sobald 25% des ständigen Mun.Vorr. verbraucht ist, der Ersatz anzufordern ist.
     An Verpflegung hat bei Beginn der Operationen bei jedem Manne die Grunddotierung und noch eine 2 tägige „ R „ Portion vorhanden zu sein. Während der Operationen ist die tägliche Normalportion durch Handeinkauf zu beschaffen oder bei dem nächsten Truppenkörper zu fassen. Die zur Instandhaltung des rollenden Materiales nötigen Schmieröle etz. sind in den Heizhäusern gegen Quittung zu ersetzen.
 

VII.

Ökonomisch - Administrative Verfügungen.

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     Die der Division zugewiesenen Panzerzüge sind insolange sie in den Verband der Division gehören bei der Divisionsintendanz direkt rechnungszuständig und haben ihre Rechnungsakte allmonatlich bis spätestens 10. des dem Gebahrungsmonate folgenden Monats der Intend. der k.u. 70. LJTD einzusenden.
     Der Gelderfordernisaufsatz ist stets einen Monat früher, bis spätestens 5. und die auf das k.ung. Steueramt als Militärzahlstelle in Nagyszeben lautenden Fassungsdokumente über den jeweiligen Geldbedarf, jedes Mal zeitgerecht vor Eintritt des Geldbedarfes, der Div. Int. einzusenden.
G e b ü h r e n: gelten vorläufig im allgemeinen nur die für das Hinterland normierten. Die direkt von der Armee im Felde zur Division eingeteilten Gagisten bleiben im Fortbezuge der Kriegsgebühren.
     Der Mannschaft gebührt die menagemässige Kostportion und die Bereitschaftszulage.
      In Stationen, für die das Menagegeld regelmäßig bemessen wird, gilt das für die betreffende Station bestimmt Menagegeld, in allen übrigen Stationen des Milkmdobereiches, das im Milkmdbereich jeweilig höchst bemessene Menagegeld.
     Die Verlautbarung des jeweilig höchsten Menagegeldes erfolgt im Divisionskmdobefehl.
    Ferners gebührt den Abteilungen mit einem Verpflegsstande von weniger als 300 Mann, denen es erwiesener Massen unmöglich ist, an einer Grossmenagewirtschaft teilzunehmen ein Zuschuss von 15 /fünfzehn Heller pro Mann und Tag zum Menagegeld.
     Verpflegsartikelfassungen sind nach vorheriger Bekanntgabe des Bedarfes, und durch die Intendz. des DivKmdos erfolgter Anweisung, beim nächstgelegenen Militärverpflegsmagazin zu bewirken.
 

 
 
 

 
 
 

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