Behelf |
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A. Allgemeines. |
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Einem im Schützengraben sehr
gut gedeckten Gegner ist im Nahangriffe mit dem Gewehr (Karabiner)
wegen der großen Rasanz der Flugbahn und weil das Geschoß die
Erdwehren (Brustwehr und Schulterwehr) nicht durchschlagen kann, nur
schwer beizukommen. Da auch die Artillerie, um nicht die eigenen
Mannschaften zu gefährden, das Feuer verlegen muß, so ist die
Handgranate, die bei steilem Wurfe die dem Geschoß sich
entgegenstellenden Hindernisse umgeht, am besten geeignet, den im
Schützengraben befindlichen Gegner außer Gefecht zu setzen. Bei Abwehr eines Nahangriffes wirkt die Handgranate auf nächste Distanzen erfahrungsgemäß im allgemeinen besser als das Gewehr (der Karabiner), da sie imstande ist, auch mehrere Gegner gleichzeitig kampfunfähig zu machen. Daher verschiebt sich im Schützengrabenkampf der Schwerpunkt vom Gewehr (Karabiner) auf die Handgranate. Der Handgranatenkampf muß deshalb schon im Hinterlande planmäßig geschult werden. Die Ausbildung im Handgranatenwerfen ist mit dem nötigen Ernst zu betreiben und darf nicht als nebensächlich behandelt werden. Die Übungen ermüden den Mann; sie sollen deshalb nach vorhergegangenen körperlichen großen Anstrengungen nicht vorgenommen werden. Als Instruktore sind in erster Linie die im Handgranatenkurs Bruck—Királyhida beim Ersatzbataillon des Infanterieregiments 91 ausgebildeten Offiziere und Unteroffiziere zu verwenden; sie dürfen erst dann ins Feld gesendet werden, wenn ein verläßlicher Nachwuchs für sie ausgebildet worden ist. |
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B. Einrichtungen für den Unterricht im Handgranatenwerfen bei den Ersatzkörpern. |
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Der im Handgranatenkurs
ausgebildete Offizier ist der Referent des Kommandanten des
Ersatzkörpers im Handgranatenwesen. Der Kommandant des Ersatzkörpers
muß mit seiner und mit Hilfe der im Instruktionskurs ausgebildeten
Unteroffiziere den praktischen Vorgang in der Ausbildung ehestens
bei allen Unterabteilungen einführen. Es wird in der Regel
zweckmäßig sein, die für die Sturmtruppe ausgewählten Mannschaften
nach beendeter erster Ausbildung bei den Unterabteilungen (somit
auch nach beendeter Ausbildung nach Beilage Programm A) von der
ganzen Marschformation zu vereinigen und durch das im Kurse
instruierte Personal weiter ausbilden zu lassen. (Nach Beilage
Programm B.) Für die Übungen ist die Auswahl eines Übungsplatzes mit den im Programm enthaltenen Wurf- und Hindernisbahnen in der Nähe der Unterkünfte notwendig. |
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C. Lehrvorgang. |
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Die Ausbildung im
Handgranatenwerfen hat nach der vollendeten sechsten
Ausbildungswoche zu beginnen und ist dann tunlichst geschlossen,
somit täglich durchzuführen. Dem Manne darf nicht zu viel auf einmal gelehrt werden. |
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Die Übungen im Werfen sind
in Zeitdauer und Wurfweite nach und nach zu steigern, damit keine
Überanstrengung im Schultergelenk eintritt. Als gute Vorschule und zur Stärkung der Arme und Beine sind mit den Übungen mit dem Gewehr (Karabiner) und den Turnübungen abwechselnd auch sportliche*) Übungen vorzunehmen. Das Werfen wird nur als Ziel werfen geübt. Zielloses Werfen ist verboten, weil es eine Verschwendung der schwer herstellbaren Handgranaten bedeutet. Wurfarten: Gewöhnliches Werfen, Werfen über den Kopf (wie Steinwerfen) und Schleudern (gestielte Handgranaten). |
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Der Mann wählt selbständig
jene Wurfart, die ihm am besten paßt. Jeder Wurf ist nur als Steilwurf auszuführen; flache Würfe sind grundsätzlich schlecht. Bei jedem Wurf ist zu üben: 1. Ermittlung des Zieles (kurz hinaussehen, dann wieder rasch decken), 2. Abziehen der Handgranate, 3. Zielerfassen und Zählen, 4. Werfen und nach dem Wurfe decken. Zeitzündung: Bei der Verwendung von Zeitzünderhandgranaten ist das Erfassen des Zeitunterschiedes zwischen dem Abziehen des Zünders und der Explosion der Handgranate von besonderer Bedeutung. Der Mann muß wissen, daß ihm beim Abreißen nichts geschieht. Er soll ins Gefühl bekommen, wie lange eine von ihm sofort nach dem Abreißen weggeworfene Handgranate beim Feinde liegen bleibt, ehe sie explodiert. Er muß das Zurückwerfen derart geworfener Handgranaten versucht und geübt haben und endlich die Brenndauer verläßlich schätzen lernen. Dann wird jedermann begreifen, daß eine so lange vor dem Gegner liegen bleibende Handgranate jeden tapferen Feind geradezu herausfordern muß, die Granate in unseren Graben zurückzuwerfen. Damit das nicht geschieht, wird beim Werfen aller Zeitzünderhandgranaten nach dem Abreißen ruhig einundzwanzig, zweiundzwanzig, dreiundzwanzig**) gezählt und dann erst die Handgranate geworfen. Den Leuten ist nicht zu oft und zuviel von Vorsicht zu predigen, da der Mann sonst ängstlich werden muß. Man sagt und zeigt dem Manne genügend oft, wie er die Griffe auszuführen hat und läßt sie von ihm bis zur Geläufigkeit üben, und man sagt ihm einmal, warum er gewisse Sachen unterlassen muß. Bei den Ausbildungsgruppen der Armee im Felde wird das Werfen mit scharfen Handgranaten geübt; bei den Ersatzkörpern können die Übungen ad 2, 3 und 4 nur an halbscharfen Handgranaten gezeigt werden. |
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D. Lehrbehelfe. |
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Außer diesem Behelf wird
jedem Ersatzkörper die vom Armeeoberkommando unter Op. Nr. 36.300
ausgegebene „Anleitung für die Ausbildung der Sturmtruppen" nach dem
Verteiler zugewiesen. Diese „Anleitung" ist nur für die Instruierung der Offiziere (Offiziersaspiranten) zu verwenden. (Siehe Behelf KM. Erl. Abt 5, Nr. 3000/17, Anhang B, 1.) |
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E. Übungsmaterial. |
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Da nicht die nötige Menge an
Übungshandgranaten zugewiesen werden kann, muß anfangs mit
selbsterzeugten Atrapen (das sind Modellhandgranaten, welche in
Form, Gewicht und Lage des Schwerpunktes genau den scharfen
Handgranaten entsprechen) geworfen werden. Stiel, Boden und Zündvorrichtung sind derart nachzubilden, daß alle Griffe vom Manne beim Werfen der Handgranate möglichst vollständig gemacht werden. Halbscharfe Handgranaten und scharfe Handgranaten werden im Hinterlande nur wenig zugewiesen werden, so daß an den halbscharfen nur die Wirkung des Zeitzünders, an den scharfen nur die Wirkung der Handgranate gezeigt werden kann. |
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F. Umfang der Ausbildung. |
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Die Ausbildung scheidet sich
in 1. die für jeden Soldaten im Handgranatenkampfe notwendigen Kenntnisse, 2. die grundlegenden Kenntnisse der für die Sturmformationen in Aussicht genommenen Mannschaft. Ad 1: Nach Beilage Programm A; ad 2: Nach Beilage Programm A und B. |
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G. Anforderungen an die für Sturmtruppen taugliche Mannschaft. |
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Diese Leute müssen
jung und frisch, kräftig, körperlich gewandt, gute Werfer, Läufer
und Springer, schneidig, findig und womöglich vor dem Feinde
gestanden sein. Die Sturmformationen bilden mithin auserlesene Truppen, die ehrenvolle Aufgaben zu lösen haben. Die Ersatzkörper dürfen daher im vollverstandenen Interesse des Dienstes nur die besten Leute hiefür auswählen. Bei jeder Marschformation in der Stärke von einer Kompagnie sind mindestens zwei Unteroffiziere und 16 Mann (wenn tunlich drei Unteroffiziere und 24 Mann), bei kleinen Ersatztransporten der Schützenersatzeskadronen ein Unteroffizier und acht Mann auszuwählen und für die Sturmtruppe vorzubilden. Die gründliche Ausbildung erfolgt dann bei den Sturmbataillons bei der Armee im Felde. Diese Mannschaften zählen auf den vorgeschriebenen Stand der Marschformation. |
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*) Diskuswerfen, Speerwerfen, Kugelstoßen (5 kg schwere Eisenkugel),
Hochsprung, Weitsprung, Tiefsprung, Stabhochsprung Faustball und
Schlagball. **) Der Mann kann auch in seiner Muttersprache zählen. |
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Reihenfolge der Übungen zur
Schulung der Mannschaften im Handgranatenwerfen bei den
Ersatzkörpern. |
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B. Programm für die für Sturmtruppen geeignete Mannschaft nach beendetem Programm A. |
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Art der Übungen zum Schulen der Mannschaft im Handgranatenwerfen bei den Ersatzkörpern. |
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