Unter Lancieren (Abfeuern) eines Fischtorpedos
versteht man im allgemeinen das Abgehenlassen desselben bei
gleichzeitigem Ingangsetzen seines Motors. Apparate, welche den Zweck haben, den lancierbereiten Torpedo in sich aufzunehmen, den Abgang desselben im gewünschten Momente zu bewirken und dem Torpedo hiebei die verlangte Anfangsrichtung zu geben, werden Lancierapparate genannt. Es genügt im allgemeinen, den Torpedo unter Wasser zu bringen und das Ingangsetzen seiner Betriebsmaschine durch Öffnen des Antriebshebels zu bewirken, worauf derselbe durch eigene Maschinenkraft den Lancierapparat verlassen und sich fortbewegen wird. Derartige Apparate lassen sich jedoch nur auf Lancierstationen verwenden, auf Schiffen und Booten, welche in Fahrt lancieren, ist ein Lancieren durch einfaches Öffnen des Antriebshebels — auch wenn der Apparat bereits unter Wasser installiert ist — wegen der Gefahr für Schiff und Torpedo nicht thunlich; überdies ist aber eine Installierung des Apparates unter der Wasserlinie nur selten möglich und erwünscht. Bei den Lancierapparaten der Schiffe und Torpedoboote muss getrachtet werden, den lancierten Torpedo so schnell als möglich vom eigenen Fahrzeuge frei zu bekommen, der Torpedo wird daher bei diesen Apparaten im gewünschten Augenblicke durch einen Impuls mit erhöhtem Anfangsmomente ins Wasser befördert und dadurch ein rasches Entfernen desselben vom lancierenden Fahrzeuge erzielt. Noch vor dem Austritte des Torpedos aus dem Lancierapparate wird dabei auch der Antriebshebel geöffnet, so dass die Maschine des Torpedos beim Eintritte des letzteren ins Wasser bereits in Thätigkeit ist. |
Dieser Impuls, welcher dem Torpedo ertheilt wird,
kann entweder durch comprimierte Luft oder durch Pulvergase erzielt
werden, wonach man Apparate mit Luft- und mit Pulverimpuls
unterscheidet. Nach der Installierungsart theilt man die Apparate ein in Oberwasser- und Unterwasser- Lancierapparate, nach dem Installierungsorte in Bug-, Heck- und Breitseit-Lancierapparate. Der Detailbeschreibung der einzelnen auf Schiffen und Torpedobooten der k. u. k. Kriegsmarine installierten Lancierapparate geht im Nachstehenden die Besprechung jener Theile eines Lancierapparates voraus, die allen gemeinsam sind, um bei der Beschreibung den Zweck derselben als bereits bekannt voraussetzen zu können. Jeder Lancierapparat besteht aus dem gewöhnlich aus mehreren Stücken zusammengesetzten Lancierrohre, in welches der zur Lancierung bereitgestellte Torpedo eingeführt wird und das gegen außen gewöhnlich durch eine Verschlusskappe, gegen innen zu immer durch eine Verschlussthüre abgeschlossen werden kann. Der Torpedo wird im Rohre dadurch geführt, -dass seine Führungswarzen oder T- Führungsstücke in einer Längsnuth des Lancierrohres, der Führungsnuth, laufen, und bis zum Augenblicke der Lancierung im Rohre dadurch gehalten, dass ein gegabelter Stahlbolzen oder eine Platte, der Arretierbolzen oder die Arretierplätte, eine oder die andere Vertical- oder Horizontalflosse (eventuell auch beide), beziehungsweise das T-Führungsstück, erfasst und so das Vorgleiten des Torpedos im Lancierrohre und dadurch ein unbeabsichtigtes Hinausgleiten desselben aus dem Rohre verhindert. Erst durch das Zurückziehen des Arretierbolzens oder der Afretierplatte, welches einen Moment vor dem Einwirken des Lancierimpulses auf den Torpedo erfolgen muss, wird derselbe frei und kann bei geöffneter Verschlusskappe das Lancierrohr verlassen. Das Öffnen des Antriebshebels und damit das Ingangsetzen der Betriebsmaschine wird durch den durch Federkraft ins Innere des Rohres gedrückten Antriebshaken bewirkt, indem derselbe beim Vorgleiten des Torpedos dessen Antriebshebel erfasst und öffnet. Um der comprimierten Luft oder den Pulvergasen, welche den Lancierimpuls zu ertheilen haben, einen gewissen Widerstand |
zu bieten, so dass dieselben mit ihrer ganzen
Spannung zur Wirkung gelangen und dem Torpedo den nöthigen Impuls
ertheilen, damit derselbe kräftig aus dem Lancierrohre ausgestoßen
und nicht nur hinausgedrückt werde, wird der Torpedo durch eine
Pressvorrichtung im Lancierrohre gebremst. Die Ausstoßvorrichtung, d. i. jene Vorrichtung, welche bei Lancierapparaten mit Luftimpuls das Ausstoßen des Torpedos aus dem Lancierrohre vermittelt, besteht aus einem oder aus mehreren aus Stahlblech erzeugten, gewöhnlich in der Nähe des Apparates installierten Reservoiren zur Aufnahme der comprimierten Luft, den Lancierreservoiren, und einem zwischen Lancierrohr und Lancierreservoir eingeschalteten Ventile —¦ dem Lancierventile —, welches beim Lancieren durch die Bethätigung des Lanciergestänges den Zutritt der Luft aus dem Reservoire in das Lancierrohr hinter den Torpedo bewirkt. Um dem Torpedo beim Lancieren den nöthigen Impuls zu ertheilen, ist je nach dem Installierungsorte und der Neigung des Lancierrohres gegen den Horizont ein Lancierdruck von 1 bis 2 Atmosphären Überdruck erforderlich. Bei den älteren Lancierapparaten — den sogenannten Hochdruck-Lancierapparaten — wurde dieser Lancierdruck dadurch erreicht, dass der Druck einer bestimmten Menge hochgespannter Luft (30 bis 40 Atmosphären) im Momente der Lancierung durch das an Stelle des Lancierventiles angebrachte Reductionsventil, den Luftregulator, auf die zur Lancierung nöthige Spannung von 1 bis 2 Atmosphären Überdruck herabgemindert wurde; bei den gegenwärtig allgemein gebräuchlichen, sogenannten Niederdruck-Lancierapparaten wird hingegen eine größere Menge Luft, jedoch nur von 3 bis 6 Atmosphären Spannung, im Lanciefreservoire angesammelt, die beim Lancieren durch das als gewöhnliches Übergangsventil functionierende Lancierventil ohne Druckreduction in das Lancierrohr überströmen gelassen wird, woselbst sie dann infolge des größeren Rauminhaltes des Lancierrohres die entsprechende Druckreduction erfährt. Bei Lancierapparaten mit Pulverimpuls wird das Ausstoßen des Torpedos aus dem Lancierrohre durch die im Momente der Lancierung erfolgende Entzündung einer in der Verschlussthüre angebrachten Pulverladung, der Lancierpatrone, bewirkt. Die mechanische Thätigkeit beim Lancieren (Abfeuern) besteht in der Bewegung eines Hebels, des Lancierhebels, von Hand aus |
oder durch eine elektrische Auslösevorrichtung, durch
welche Bewegung zuerst das Zurückziehen des Arretierbolzens und
unmittelbar hierauf erst das Öffnen des Lancierventiles,
beziehungsweise das Abfeuern der Pulverladung, erfolgt. |
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