Am 4. September 1914.
Durch übereinstimmende Aussagen von Offizieren
verschiedener Armeeteile des nördlichen und südlichen
Kriegsschauplatzes ist erwiesen, daß feindliche Offiziere, in
österreichischer Offiziersuniform in den Bereich der Armeen,
namentlich aber in Räume, die von Trains durchzogen werden,
eindringen.
Hier verursachen sie durch allarmierende Rufe
über überraschendes Auftreten feindlicher Abteilungen Verwirrung,
oft sogar Paniken.
Dies ist allen Kommanden, Truppen und Anstalten des
eigenen Bereiches zu verlautbaren, mit den strikten Auftrag, gegen
Jeder, der durch sein Benehmen Verwirrung und Unordnung verursacht,
rücksichtslos vorzugehen.
Ferner mehren sich Fälle, daß in Postzüge und
Sanitätszüge Personen einsteigen, die weder verwundet noch krank
sind, um sich auf diese Weise aus den Armeebereichen zu entfernen.
Um dies zu verhindern, wird verfügt, daß in den
Krankenabschubstationen gesunde Personen, die aus irgend einem
Grunde aus dem Armeebereich nach rückwärts gesendet werden, mit
einer Legitimation der betreffenden Abschubstation versehen werden.
In jedem nach Rückwärts abgehenden Züge ist ein
Offizier, Unteroffizier oder energischer Soldat, ev. auch ein
Leichtverwundeter als TransportKomdt. zu bestimmen.
Alle Personen, die ihre Berechtigung zum Einsteigen in die
Eisenbahnzüge nicht einwandfrei nachweisen können, sind sofort zu
verhaften und standrechtlich zu behandeln. |