K.u.k. Armeeoberkommando.
Etappenoberkommando

Op. Nr. 2503.
Verhaltungsmaßnahmen gegen verkleidete
feindl. Offiz. und Flüchtlinge.
 

An

das k.u.k. Festungskommando
in
Przemysl.

 

Am 4. September 1914.
     Durch übereinstimmende Aussagen von Offizieren verschiedener Armeeteile des nördlichen und südlichen Kriegsschauplatzes ist erwiesen, daß feindliche Offiziere, in österreichischer Offiziersuniform in den Bereich der Armeen, namentlich aber in Räume, die von Trains durchzogen werden, eindringen.
      Hier verursachen sie durch allarmierende Rufe über überraschendes Auftreten feindlicher Abteilungen Verwirrung, oft sogar Paniken.
     Dies ist allen Kommanden, Truppen und Anstalten des eigenen Bereiches zu verlautbaren, mit den strikten Auftrag, gegen Jeder, der durch sein Benehmen Verwirrung und Unordnung verursacht, rücksichtslos vorzugehen.
     Ferner mehren sich Fälle, daß in Postzüge und Sanitätszüge Personen einsteigen, die weder verwundet noch krank sind, um sich auf diese Weise aus den Armeebereichen zu entfernen.
     Um dies zu verhindern, wird verfügt, daß in den Krankenabschubstationen gesunde Personen, die aus irgend einem Grunde aus dem Armeebereich nach rückwärts gesendet werden, mit einer Legitimation der betreffenden Abschubstation versehen werden.

      In jedem nach Rückwärts abgehenden Züge ist ein Offizier, Unteroffizier oder energischer Soldat, ev. auch ein Leichtverwundeter als TransportKomdt. zu bestimmen.
Alle Personen, die ihre Berechtigung zum Einsteigen in die Eisenbahnzüge nicht einwandfrei nachweisen können, sind sofort zu verhaften und standrechtlich zu behandeln.

     Alle Bahnhofkommandos der Armeebereiche sind anzuweisen, die Eisenbahnzüge bei längeren Halten zu visitieren und alle nichtverwundeten und nichtkranken Personen zur Legitimation zu verhalten. Durch diese Visitierungen dürfen jedoch die Verwundeten und Kranken nicht beläßtigt werden.

      Ergeht an Uzlperle, Uzllitze, Uzlprax, Uzlknute und alle OAK.´s und AEK´s
 

Für den Armeeoberkommandanten

 

 

 
 

 

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