Prakovce am 5trn März 1915
auf Befehl Res.No.634 des Festungskmdos.
Immer häufiger laufen Klagen ein, dass die Mannschaft
die im Festungskmdobefehl festgesetzte Ausmass an Verpflegung und
oft auch nicht in der Qualität, wie die Verpflegartikeln gefasst
werden, zur Konsumation bekommt und dass Unteroffiziere und Köche
Malversationen treiben. Es bestärkt mich aber in dem Bedenken, dass
Gründe hiefür im Mangel jedweder diesbezüglicher Kontrolle durch die
betreffenden Kommandanten von Truppen, Arbeiter-Abteilungen etz. zu
suchen ist.
Es bekommt der Mann nicht seine Gebühr für ihn ist nur
knapp jenes Ausmass an Verpflegung festgesetzt, welches auch bei
einer länger dauernden täglichen Verabfolgung eine genügende
Ernährung gewährleistet. Wenn also diese knapp bemessene Ausmass
nicht voll zur Konsumation gelangt, muss der Mann von seinen
Kräftezustande verlieren, die Stände vermindern sich, der gute Geist
leidet dadurch einen erheblichen Schaden, ja selbst der Erfolg kann
gefährdet werden.
Die Truppenkommandanten und alle Gleichgestellte haben
darauf zu sehen, dass die gefassten Verpflegsartikel als auch die
Reluten bestimmungsgemäss verwendet werden.
Die Abteilungskommandanten im Verband eines
Truppenkörpers überwachen bei ihren Abteilungen die Verpflegung,
melden dem Truppenkommandanten.
Die Intervallabteilungskommandanten tragen für die
Verwendung der Verpflegsvorräte, sowie für deren unverkürzte Ausgabe
an die Mannschaft und Pferde endlich für eine sorgfältige u.
rechtzeitige Kostbereitung die volle Verantwortung.
Über jede Minderfassung von Verpflegsartikeln ist,
seinem vorgesetzten Kommando die Meldung zu erstatten.
Ich ordne es an, dass diese Bestimmungen strengstens
befolgt werden, die Fassungen sind durch Offiziere bewirken zu
lassen, das Gefasste ist in Gegenwart eines Offiziers an die
betreffende Unterabteilung abzugeben, welcher Offizier dafür zu
sorgen hat, dass das Übernommene auch der Zubereitung zugeführt und
durch den Bezugsberechtigten konsumiert werde.
Bei jeder Unterabteilung haben täglich und abwechselnd
4 Mann beim Rapport zu melden, wie die Kost des Vortages war.
In übrigen überlasse ich es den Truppenkommandanten,
wie sie es regeln um die strenge Kontrolle zu erzielen.
Endlich ordne ich an, dass alle im Festungskmdobefehl
enthaltenen Anordnungen bezüglich Verpflegung /:insbesonders
bezüglich des Ausmasses:/ unbedingt der gesamten Mannschaft zu
publizieren sind, die letztausgegebenen Ausmasse sind in dieser Art
mehrmals allgemein zu verlautbaren. |