Feldopst |
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Befördert Korrespondenzen, Zeitungen und
Geldsendungen, Frachtsendungen bis 5 kg nur fallweise, Reisende
niemals. Rekommandation ist nur bei Dienstbriefen gestattet. Express- und Nachnahmesendungen sind unstatthaft. Privatbriefe bis zu 100 g und Korrespondenzkarten, welche von Militärpersonen aufgegeben werden oder an solche gerichtet sind, sind portofrei. Übergabe der Postsendungen an die Unterabteilungen erfolgt bei der Abfertigung. Geld- und Fahrpostsendungen werden im Tagesbefehle verlautbart. Adressen müssen vollständig sein; es werden daher von den Kommandanten der Mannschaft Formularien ausgefolgt. Sämtliche Briefe gelangen an das Hauptfeldpostamt der betreffenden Armee, von wo sie den Feldpostämtern überwiesen werden, u.zw. Bei Truppendivisionen: je 1 Feldpostamt; je zwei Beamte samt 1 Diener und 1 Kondukteur. Bei Korps: je 1 Feldpostamt mit Verstärkung. Bei Armeekmds,: 1 Feldpostamt für das Armeekmdo. |
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Feldpost-Karriolwagen |
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Zweispannig vom Bocke gelenkt. Bespannung von Traintruppe. |
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Befördert die Briefschaften. Sie bringen fort ca. 500 kg Postsachen; am Bocke 1 Postdiener und 1 Kutscher. |
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Feldpost-Manipulationswagen |
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Vierspannig - 1 Sattel. Bespannung von der Traintruppe. |
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Für den Manipulationsdienst. In
diesem werden im Coupé 2 Beamte, am Bock 1 Diener und 1 Kutscher -
außerdem 500 kg Briefschaften - fortgebracht. |
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Quelle: Handbuch für Unteroffiziere, 1915 |
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